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Leistungsbescheinigung nach § 48 BAFöG

Nach Beschlussfassung des beschließenden Ausschusses des DoKoLL wurden die Voraussetzungen im Bachelorstudiengang nach LABG 2009 / LABG 2016 fächerübergreifend geregelt.

Hier die Schritte des neuen Verfahrens:

  1. Studierende bekommen (vom Team 5) eine Bescheinigung über die Leistungspunkte in den entsprechenden Fächern (bis Ende 04. oder 05. Fachsemester).
  2. Studierende sorgen dafür, dass diese Bescheinigung dem Studierendenwerk vorgelegt wird.
  3. Das Studierendenwerk entscheidet auf Grund der eingereichten Voraussetzungsübersicht.

Die Voraussetzungen sind auf der Homepage des Teams 5 unter der Überschrift "Studiengangspezifische Informationen" (-> LABG) ersichtlich.