Leistungsbescheinigung nach § 48 BAFöG
Nach Beschlussfassung des beschließenden Ausschusses des DoKoLL wurden die Voraussetzungen im Bachelorstudiengang nach LABG 2009 / LABG 2016 fächerübergreifend geregelt.
Hier die Schritte des neuen Verfahrens:
- Studierende bekommen (vom Team 5) eine Bescheinigung über die Leistungspunkte in den entsprechenden Fächern (bis Ende 04. oder 05. Fachsemester).
- Studierende sorgen dafür, dass diese Bescheinigung dem Studierendenwerk vorgelegt wird.
- Das Studierendenwerk entscheidet auf Grund der eingereichten Voraussetzungsübersicht.
Die Voraussetzungen sind auf der Homepage des Teams 5 unter der Überschrift "Studiengangspezifische Informationen" (-> LABG) ersichtlich.