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Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Grundsätzliches

Sollten sie in einem anderen Studiengang – an der TU Dortmund oder auch an einer anderen Hochschule – Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die Sie in gleicher oder ähnlicher Form auch in Ihrem hiesigen Studiengang erbringen müssen, dann können Sie sich diese bereits erbrachten Studienleistungen für Ihr hiesiges Studium anrechnen lassen (siehe dazu die Anerkennungsordnung der TU Dortmund). Grundlegendes Prinzip der Anerkennung ist dabei, dass Inhalte, Umfang, Niveau/Schwierigkeitsgrad, Kompetenzen etc. nicht identisch oder "gleichwertig" sein müssen, sondern dass Leistungen anerkannt werden, "sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht", die Sie hier erwerben müssen. Je nach Umfang der anerkannten Leistungen werden Sie ggf. und automatisch in ein höheres Fachsemester eingestuft.

Sollten Sie einen Studienortwechsel nach Dortmund beabsichtigen, können Sie die Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen bereits vor der Aufnahme Ihres hiesigen Studiums prüfen lassen, z.B. um sich gleich in ein höheres Fachsemester einschreiben zu können. (Beachten Sie aber bitte die geltenden Zulassungsbeschränkungen und prüfen Sie die entsprechenden Informationen bzw. lassen Sie sich entsprechend beraten.)

Eine solche Anerkennung setzt immer einen Antrag Ihrerseits voraus. Dafür müssen Sie dezidiert darlegen, welche anderweitig erbrachten Studienleistungen Sie sich für genau welche hiesigen Studienleistungen anrechnen lassen möchten. D.h. also, dass Sie vorab prüfen müssen, welche der von Ihnen hier zu erbringenden Studienleistungen Ihrer Meinung nach durch welche bereits erbrachten Studienleistungen ersetzt werden könnten. (Ohne eine solche zielgenaue Beantragung wird Ihr Antrag nicht bearbeitet!)

Bitte beachten Sie dabei zwei Besonderheiten:
(i) Wir erkennen im Fach Sachunterricht auch Studienleistungen unterhalb der Modulebene an. Falls Sie z.B. andernorts eine Einführungsvorlesung Chemie incl. Prüfung studiert haben, können wir die für die hiesige Veranstaltung Basiskonzepte der Chemie anrechnen, und wir würden Ihnen ggf. auch die „Hälfte“ der Modulprüfung B-N2 dafür anerkennen, sodass Sie nur noch den Prüfungsteil Biologie absolvieren müssten.
(ii) Für die Projektseminar N und G (Themenfelder des … Sachunterrichts) können wir auch eine „rechnerische“ Anerkennung von mehreren unterschiedliche Studienleistungen vornehmen. Falls Sie z.B. andernorts ein Seminar aus dem Bereich der Politikwissenschaft und ein Seminar aus dem Bereich der Soziologie incl. mind. einer Prüfung studiert haben, können wir diese beiden Seminare zusammen anerkennen als Projektseminar G. Für die Anerkennung von Projektseminaren ist aber Voraussetzung, dass einerseits Veranstaltungen unterschiedlicher disziplinärer Inhalte (z.B. Chemie und Biologie) und andererseits eine vergleichbare Prüfungsleistung nachgewiesen werden können. Es gilt nach wie vor, dass Inhalte, Umfang, Niveau/Schwierigkeitsgrad, Kompetenzen etc. gleichwertig sein müssen.

Die „Beweisführung“ liegt bei Ihnen, d.h. also, dass Sie die erforderlichen Dokumente beibringen müssen, die belegen, dass
1. Sie diese Studienleistungen tatsächlich erbracht haben und
2. in Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen keine wesentlichen Unterschiede zu den hier zu erbringenden Studienleistungen bestehen (siehe unten).

 

(2) Das konkrete Anerkennungsverfahren

Wenden Sie sich per E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und zwar unter Angabe

- Ihres Namens,
- Ihrer Matrikelnummer
- Ihres Studiengangs (Grundschule oder Sonderpädagogische Förderung)

mit folgenden Dateianhängen (in jeweils separaten Dateien, aber immer im pdf-Format):

(i) einen Antrag in Form des offiziellen Antragsformulars. Zentral ist dabei die von Ihnen beigebrachte tabellarische Auflistung der bereits erbrachten Studienleistungen (ganz linke Spalte) und der Ihrer Meinung nach entsprechenden Studienleistungen aus dem hiesigen Studiengang (zweite Spalte). (Die übrigen Spalten lassen Sie leer.)
Sie selbst müssen dazu vorab prüfen, ob und wenn ja welche hiesigen Studienleistungen Ihrer Ansicht nach bereits von Ihnen andernorts erbracht worden sind. Informieren Sie sich also über die hier zu erbringenden Studienleistungen mit Hilfe des hier an der TU Dortmund gültigen Modulhandbuchs.

(ii) einen offiziellen Nachweis über die bereits erbrachten Studienleistungen, also das komplette Leistungsverzeichnis (Transcript of Records) Ihres früheren Studiengangs;

(iii) die relevanten Auszüge (!!!) aus dem Modulhandbuch Ihres früheren Studiengangs – also nur diejenigen Seiten, auf denen die von Ihnen zur Anerkennung beantragten Module oder Studienleistungen beschrieben werden; noch einmal: schicken Sie KEINE KOMPLETTEN MODULHANDBÜCHER!

Achten Sie bitte darauf, dass Sie diese drei Dateien
1. im pdf-Format schicken und
2. als jeweils zusammengefasste Dateien schicken, nicht lauter Einzelseiten!

 

(3) Sonderfall Modul Berufsfeldpraktikum

Dies gilt nur für Studierende im Sachunterricht für das Lehramt Grundschule:

Falls Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, können Sie sich diese für das Modul Berufsfeldpraktikum anerkennen lassen.
Andere Tätigkeiten (z.B. „Jobs“ oder berufliche Nebentätigkeiten außerhalb einer Ausbildung; freiwillige/ehrenamtliche „lehrerähnliche“ Tätigkeiten [TrainerInnen, GruppenleiterInnen o.ä.]; vor Beginn des Studiums absolvierte Praktika etc.) werden nicht anerkannt.
Eine solche Anerkennung wird für das gesamte Modul Berufsfeldpraktikum ausgesprochen. Im Fall der Anerkennung müssen sie also kein Begleitseminar o.ä. mehr besuchen.

Falls Sie sich nur eine Berufsausbildung – also keine anderweitigen Studienleistungen – anerkennen lassen möchten, vereinfacht sich das oben dargestellte allgemeine Anerkennungsverfahren, da Sie sich die Einreichung des offiziellen Antragsformulars sparen können. Stattdessen...
(i) Schreiben Sie eine formlose E-Mail an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Matrikelnummer.
(ii) Fügen Sie einen Scan Ihres Ausbildungszeugnisses an (EINE pdf-Datei, keine Einzelseiten).
 

Für Studierende des Sachunterrichts im Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist für eine Anerkennung des Moduls Berufsfeldpraktikum der Prüfungsausschuss der Rehabilitationswissenschaften zuständig. Hier kann der Prüfungsausschuss Sachunterricht keine Anerkennungen vornehmen.

 

Anerkennung von Bachelor-Abschlüssen

Bachelor-Abschlüsse anderer Hochschulen werden im Rahmen Ihrer Bewerbung für einen Platz im hiesigen Master-Studiengang auf ihre Äquivalenz zum hiesigen Bachelor-Abschluss geprüft. Dies geschieht im Rahmen Ihres vom Dezernat Studierendenservice durchgeführten Bewerbungs-/Zulassungsverfahrens über das sog. Campusportal.

Informationen hierzu finden Sie unter der Überschrift "Informationen für Hochschulwechsler*innen und Quereinsteiger*innen" auf dieser Seite zur Bewerbung im Master-Studiengang Lehramt.